Keine Filter für das Urheberrecht
Ist ein soziales Netzwerk wie z.B. Facbook dafür zuständig, die Urheberrechte der Inhalte, die Mitglieder posten zu überprüfen?
Nein, das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Internet-Plattformen dürfen nicht dazu verpflichtet werden, die gespeicherten Inhalte ihrer Kunden mit einem Filtersystem zu durchsuchen, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (Eco) begrüßt das Urteil. “Das Urteil bringt Rechtssicherheit für die europäischen Provider und bestätigt noch einmal ausdrücklich, dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben”, sagt Oliver Süme, Vorstand beim Verband der deutschen Internetwirtschaft (Eco).
